Grundlage des Versicherungsvertrags sind
In den Versicherungsbedingungen Consult by HISCOX sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Klein-gedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen des unverzichtbar wichtigen Hauptmoduls Ihrer Berufshaftpflichtversicherung geregelt, der Absicherung von Vermögensschäden.
Als "offene Deckung" transparent, klar und fair.
In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. | letzter Absatz, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen | € 300.000 |
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2.2.1. | Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover | € 300.000 |
2.2.2. | Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung | € 300.000 |
2.2.3. | Reputationsschäden | € 300.000 |
2.2.4. | Projektkosten- und -honorarersatz | € 300.000 |
2.2.5. | Vertrauensschäden | € 300.000 |
2.2.6. | Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website | € 300.000 |
2.2.7. | Kosten strafrechtlicher Verteidigung | € 300.000 |
2.2.8. | Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen | € 300.000 |
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:
Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut. Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für
Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
In Ergänzung von Abschnitt A II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.
Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt die im Antrag gewählte Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Betriebshaftpflicht, der Absicherung von Personen- und Sachschäden.
Betriebshaftpflicht by HiscoxIn Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
RÄUMLCHER GELTUNGSBEREICH USA/KANADA
Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul CyberClear Start, durch das Sie Ihre Cyber- und Datenrisiken absichern können.
Hiscox CyberClear StartHier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Sach-Inhaltsversicherung, durch die Sie Ihre Büroausstattung und Ihr IT-Equipment absichern können.
Sach-Inhalt by HiscoxDie Regelung für den Zusatzbaustein "Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020" finden Sie hier:
Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe* | € 15.000 |
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Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss | € 3.000 |
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs | € 1.500 |
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes | € 15.000 |
* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Hier finden Sie die allgemeinen Regelungen, die für Ihre Berater- und Consult-Haftpflichtversicherung mit allen versicherten Modulen gelten.
Dort können Sie nachlesen, was hinsichtlich der Prämienzahlung, Anzeigepflichten vor Vertragsschluss, Dauer und Kündigung des Versicherungsvertrages zu beachten ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Gerichte und Ansprechpartner für Ihren Versicherungsvertrag zuständig sind.
Allgemeine Regelungen zu Ihrem VersicherungsvertragGemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgeben. Dies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!
HISCOX NET-IT InformationspflichtenNach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu können. Für Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.
HISCOX Mitteilung § 19 Abs. 5 VVGZum Öffnen der Dateien ist der ADOBE Reader erforderlich. Hier finden Sie den kostenlosen Download.
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