Eine Vielzahl von Rechts-Experten geht davon aus, dass 70 % der
verwendeten AGB’s unwirksam sind! Dabei wäre folgendes zu berücksichtigen:
- §§ 305 ff. BGB
- Die Vorschriften sollen verhindern, dass der Verwender von AGB’s den Vertragspartner unangemessen benachteiligt
- AGB Recht findet schon dann Anwendung, wenn die Absicht besteht, den gleichen Vertrag in wenigen Fällen zu verwenden. Individualverträge sind die Ausnahme!
- AGB-Recht gilt auch im kaufmännischen Bereich
- Was im Ausland möglich ist, kann in Deutschland unwirksam sein.