"Aus Schaden wird man klug!" - In den meisten Fällen ist es jedoch erheblich besser, schon aus dem Schaden anderer zu lernen und so selbst schadlos klug zu werden.
Deshalb haben wir Ihnen hier einige Schadensfälle zusammengestellt, anhand derer Sie überprüfen können, ob solche Risiken auch bei Ihrer Berater-Tätigkeit vorstellbar sind.
Ein Jungunternehmer beauftragte einen Unternehmensberater, ihm “Starthilfe” bei der Firmengründung zu geben.
Leider versäumte es der Berater, den Auftraggeber über die Möglichkeiten eines staatlichen Förderprogramms für Firmengründer zu informieren. Als der Unternehmer den Fehler bemerkte, reichte er umgehend die notwendigen Anträge ein. Doch da die Frist bereits abgelaufen war, wurde der Antrag abgelehnt.
Als Entschädigung für die finanziellen Folgen verlangte der Unternehmer € 80.000 von seinem Berater. Dieser hatte keine ausreichende Berufs-Haftpflichtversicherung und musste die Kosten aus eigener Tasche tragen.
Ein Unternehmensberater erhält einen Auftrag eines Neukunden. Dieser möchte seine EDV-Anlage modernisieren und austauschen. Das Projekt wird zügig umgesetzt und die neue Anlage erfolgreich implementiert. Nach kürzester Zeit stellt sich jedoch heraus, dass die empfohlene Anlage für den weiteren Betrieb völlig ungeeignet ist. Eine aufwendige Umrüstung ist notwendig.
Entstandener Schaden durch Umrüstung und daraus bedingte Verzögerungen: € 150.000.
Den entstandenen Schaden wurde vom Versicherer in vollem Umfang ersetzt
Ein Personaldienstleister, der sich auf die Sicherheitsbranche spezialisiert hatte, vermittelte Sicherheitskräfte und Spezialisten an Sicherheitsfirmen. Anlässlich eines Events einer Luxus-Designer-Marke wurde einer der Mitarbeiter an die für dieses Event beauftragte Sicherheitsfirma vermittelt. Gäste und die anwesende Presse staunten nicht schlecht, als dieser Sicherheitsmann auf dem exklusiven Event aufsehenerregend verhaftet wurde. Ihm wurden kriminelle Verbindungen in die Drogenszene nachgesagt. Nachdem alle Sicherheitsleute in von dem Luxus-Designer gebrandetem Outfit aufgetreten waren, titelte eine große deutsche Tageszeitung direkt nach dem Vorfall: „Wie weit ist der Luxus-Designer XXX vom Drogenmilieu unterwandert?” Es entstand ein immenser Imageschaden. Die Sicherheitsfirma und der Luxus-Designer verklagten daraufhin den Personaldienstleister. Geltend gemachter Schaden: € 580.000.
Nach Vergleichsverhandlungen konnte die Versicherungsgesellschaft sich mit den Anspruchstellern auf € 250.000 einigen.
Eine kleine Unternehmensberatung entwickelte ein revolutionäres Risk-Management-Tool.
Der Erfolg rief einen großen Mitbewerber auf den Plan, der anbot, die Rechte für das Tool zu kaufen. Dieses Kaufangebot lehnte die Unternehmensberatung ab.
Um Druck auf die Unternehmensberatung auszuüben, machte der große Konkurrent eine angebliche Urheberrechtsverletzung geltend und reichte Klage ein.
Die Rechtsverteidigungskosten summierten sich auf € 350.000 und wurden in voller Höhe vom Versicherer übernommen.
Ein auf Fusionen und Übernahmen spezialisierter Unternehmensberater erhielt den Auftrag, die Fusion von zwei Unternehmen durchzuführen.
Mitten in den Verhandlungen gelangten vertrauliche Informationen über den Deal an die Öffentlichkeit. Dies wirkte sich negativ auf den angestrebten Kaufpreis aus.
Der Deal platzte und der Unternehmensberater wurde auf € 1,5 Mio. Schadenersatz verklagt.
Sein Versicherer beriet ihn nicht nur während des gesamten Rechtsstreits, sondern übernahm auch die Vergleichssumme von € 750.000.
Ein Unternehmensberater versuchte, ausstehende Honorare in Höhe von € 100.000 bei seinem Kunden einzutreiben. Der Kunde wiederum machte einen Schadenersatzanspruch über € 450.000 gegenüber dem Berater geltend.
Die Schadenexperten des Versicherers vermittelten zwischen den Parteien, und am Ende verzichteten beide Seiten auf ihre Forderungen.
Ein Großhändler für Obst und Gemüse wollte seinen Vertrieb verbessern und Kosten sparen. Er beauftragte daher eine Unternehmensberatung, einen geeigneten Standort für den Bau eines neuen, modernen Logistikzentrums zu suchen.
Diese versäumte es leider zu überprüfen, ob in der Gegend, die ausgewählt wurde, schon andere Bauvorhaben geplant waren. Nachdem der Großhändler das Grundstück erworben hatte, eröffnete ganz in der Nähe eine riesige Baustelle, durch die der Bau und der sich anschließende Betrieb empfindlich gestört wurde.
Der Großhändler ging vor Gericht, und die Unternehmensberatung musste wegen entgangener Gewinne € 750.000 Schadenersatz leisten.
Eine Personaldienstleistungsfirma wurde beauftragt eine passende Verstärkung für das Team einer großen Firma zu finden. Mehrere Anzeigen wurden in Print- und Neuen Medien geschaltet. Leider mit mäßigem Erfolg. Der Personaldienstleister erhielt lediglich acht mittelmäßige Bewerber, dafür aber mehrere ernst zu nehmende Klagen wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Durch die Formulierung „junges Team“ fühlten sich ältere Bewerber diskriminiert. Auch der Auftraggeber sah sich mit negativer Presse konfrontiert und musste immense PR-Aktivitäten aufbringen.
Die Kosten von € 125.000 für alle Aktivitäten wurden von dem Personaldienstleiter zurückgefordert und von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
Ein Unternehmensberater sollte das Dokumentenmanagement bei seinem Auftraggeber zu einem bestimmten Termin neu organisieren. Der Auftraggeber war vom neuen Konzept überzeugt und beauftragte den Berater auch mit der Umsetzung. Leider versäumte es der Unternehmensberater, die für die Umsetzung erforderliche Hardware rechtzeitig zu bestellen. Aus diesem Grund konnte der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden. Daraufhin setzte der Auftraggeber unseren Versicherungsnehmer mehrfach in Verzug und räumte ihm adäquate Nachbesserungsfristen ein. Diese konnte der Unternehmensberater ebenfalls nicht einhalten. In der Konsequenz trat der Auftraggeber berechtigterweise vom Auftrag zurück.
Neben den Schadenersatzforderungen regulierte die Versicherung die vom Versicherungsnehmer vergeblich aufgewendeten Personal- und Sachkosten in Höhe von € 15.000.
Grundlage war eine Due-Dilligence-Prüfung einer mittelständischen Unternehmensberatungsfirma. Obwohl die Beraterfirma von der Qualität der Arbeit überzeugt war und weiterhin ist, klagten die Investoren und Geldgeber gegen die Beratungsfirma, da diese einen Verlust von über € 30 Mio. zu verzeichnen hatten.
Nach einem langen Rechtsstreit wurde den Investoren ein Schadenersatz von € 14 Mio. zugesprochen. Rechtskosten und Reputationsschäden für die Beratungsfirma sind noch nicht bezifferbar.
Aufgrund einer Falschberatung über Organisationsabläufe und der zeitlichen Durchführung der Buchhaltung können Rechnungen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung versendet werden. Es kommt zu Zinsverlusten und Liquiditätsengpässen, die das Unternehmen zwischenfinanzieren muss. Die Kosten in Höhe von € 10.000 werden dem Berater in Rechnung gestellt.
Bei der Standortanalyse für die Neueröffnung einer Apotheke wurde vom Unternehmensberater übersehen, dass in unmittelbarer Umgebung zum gleichen Zeitpunkt eine weitere Apotheke eröffnen würde. Der Schadenersatz auf Basis der entstehenden Gewinneinbußen deckt die Berater-Haftpflichtversicherung ab.
Weitere Schaden-Quickies aus den Rubriken Unternehmensberater, Personalberater und Headhunter, Markt- und Meinungsforscher sowie externe Datenschutzbeauftragte:
aufgrund einer wissenschaftlich veralteten Umfragemethode muss die durchgeführte Erhebung erneut durchgeführt werden
bei der Auswertung von Tests bzw. von Befragungen einer neuen Produktserie entstehen Ermittlungsfehler, die zu falschen Rückschlüssen im Käuferverhalten führen
die ausgewählte Zielgruppe entspricht nicht der Interviewgruppe
die Befragungsart vereitelt die Möglichkeit einer objektivierbaren Datenermittlung
die Umfrageergebnisse sollen anonymisiert veröffentlicht werden. Dabei erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung versehentlich die Personalisierung der Daten
bei der Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs kommt es zu Über- oder zu Unterbewertungen
der Qualifizierungsbedarf von Mitarbeitern wird falsch eingeschätzt. Weiter- und Fortbildungskosten sind zu niedrig angesetzt
das vorgestellte Personalentwicklungs-Konzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung
Fehlende Audits
nicht erforderliche Audits
Fehler bei der Stellenbeschreibung führen zu einer Fehlbesetzung
bei der Schaltung einer Stellenanzeige kommt es zu Schadenersatzansprüchen des Bewerbers wegen Verstoß gegen das AGG (Gesetz der Allgemeinen Gleichbehandlung)
die Kosten für Umorganisation des EDV-Systems werden falsch prognostiziert
die Hard- und Softwarepotentiale werden falsch eingeschätzt
die durchgeführten Bewerbungsgespräche des Personalberaters werden falsch ausgewertet
EU-Fördermöglichkeiten werden bei einer Investitonsmaßnahmen-Analyse vergessen
Finanzierungsalternativen werden unzureichend berücksichtigt